Kfz-Gutachter: Wann brauchen Sie ihn, was er kostet und wer bezahlt?
Um die Höhe von Reparaturkosten / Schadensersatzforderungen benennen zu können, beauftragen die meisten Versicherungen nach einem Unfall einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens.
Kfz-Gutachten
Wir erstellen z.B. Kfz Gutachten in Barsinghausen über die Höhe von Unfallschäden, Reparaturkosten zur Versicherungsabrechnung.
Beispiel: Gutachten für Unfallschaden
Wann muss ein Kfz-Gutachter hinzugezogen werden?
Wenn klar ist, wer die Schuld am Unfall trägt, muss ein Gutachten erstellt werden. In den meisten Fällen verlangt die Haftpflichtversicherung des Verursachers eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten für die Behebung der Schäden.
Der Geschädigte ist gut beraten, zusätzlich zum Gutachter des Unfallgegners einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, da die Versicherung eventuell an einer möglichst geringen Schadenssumme interessiert ist. Das Honorar richtet sich nach der Schadenshöhe.
Als Geschädigter können Sie den Gutachter frei wählen.
Sofern es sich nur um einen kleinen Schaden handelt, der eine Höhe von 750 Euro bei einem Haftpflichtfall oder 2.000 Euro bei einem Kaskofall nicht übersteigt, reicht in der Regel der Kostenvoranschlag einer Vertrags- oder freien Werkstatt. Erst wenn die Reparaturkosten deutlich darüber liegen, verlangen die meisten Versicherungen die Einschätzung eines Gutachters.
Wer beauftragt den Kfz-Gutachter im Haftpflichtfall?
Meistens beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Nachweis für die Unfallschäden verlangt. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht, den Gutachter selbst auszusuchen oder einen zweiten hinzuzuziehen, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Wenn Sie einen Unfall verschuldet haben, möchten Sie sich den Schaden möglicherweise von Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen. Das wird die Versicherung in der Regel aber nur auf Basis eines Schadengutachtens veranlassen. In diesem Fall müssen Sie – nach Rücksprache mit der Versicherung – einen Gutachter beauftragen. Häufig beauftragt die Versicherung einen Sachverständigen. In manchen Policen ist sogar vertraglich festgelegt, dass Sie im Schadensfall eine bestimmte Vertragswerkstatt aufsuchen müssen.
Kompliziert?
Kein Problem, wir helfen weiter. Fragen Sie uns persönlich, wir stehen für alle Fragen rund um ein Kfz Gutachten für Unfallschäden, Reparaturkosten in Barsinghausen zur Verfügung. Rufen Sie uns an, oder kommen Sie einfach vorbei.